Ausbildung zur/zum PflegehelferIn

Berufsbild

Der Tätigkeitsbereich des Pflegehelfers/der Pflegehelferin umfasst die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen einschließlich der sozialen Betreuung der PatientInnen und KlientInnen und die Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten.

Der Pflegehelfer/die Pflegehelferin hat die Durchführungsverantwortung für die im Berufsbild verankerten Tätigkeiten.

Die Durchführung von Pflegemaßnahmen erfolgt nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen findet nur im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht des Fachpersonals oder der ÄrztInnen statt. PflegehelferInnen werden sowohl im ambulanten Bereich (Hauskrankenpflege) als auch im stationären Bereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) eingesetzt.

Aufgabenschwerpunkte
Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen umfasst insbesondere:

  • die Grundtechniken der Pflege
  • die Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation
  • die Körperpflege und Ernährung
  • die Krankenbeobachtung
  • die prophylaktischen Pflegemaßnahmen
  • die Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • die Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
  • die Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
  • die soziale Betreuung der PatientInnen

Tätigkeitsfelder
Im Angestelltenverhältnis unter Anleitung eines Arztes

  • in Kranken- oder Kuranstalten,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • Rehabilitationsanstalten,
  • Palliativheimen.

Selbstständige Dienstleistungen.